Ein Gesellschafterstreit ist für ein Unternehmen nicht selten existenzgefährdend; deshalb gilt es, diesen zu vermeiden. Es ist insbesondere häufig schädlich, wenn ein Gesellschafter nach außen durch einen Anwalt vertreten wird, da dies zu einer Eskalation führen kann.
Mitunter ist eine solche Eskalation jedoch nicht zu vermeiden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass die Gesellschafterversammlungen sorgsam vorbereitet und durchgeführt werden. Gegebenenfalls ist die Gesellschaft oder ein Gesellschafter in einem späteren Prozess gegen die Wirksamkeit eines Beschlusses zu vertreten, u. U. auch im einstweiligen Rechtsschutz. Diese Vorgänge begleiten wir mit Fachwissen und Erfahrung, aber auch stets mit dem Ziel einer Deeskalation.
Im äußersten Notfall ist der Ausschluss eines Gesellschafters oder die Auflösung der letzte Schritt. Auch hier unterstützen wir unsere Mandanten gerne.
Typische Beratungsfelder:
- Die Gesellschafter streiten sich. In der Gesellschafterversammlung wird diesbezüglich eine Entscheidung herbeigeführt. Diese wird sorgsam vorbereitet, durchgeführt und protokolliert. Ein Gesellschafter wendet sich mit einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung. Wir unterstützen entweder die Gesellschaft oder einen Gesellschafter im Rahmen einer solchen Klage. Ziel ist dabei immer in erster Linie die einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits.
- Gelegentlich eskaliert ein Streit dahingehend, dass ein Ausschluss eines Gesellschafters erwogen wird, u. U. notfalls die Liquidation der Gesellschaft. Auch hier beraten wir – in der Regel mit deeskalierender Zielsetzung.