Wir beraten Sie, wenn Ihr Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise steckt und auch im Fall der wirtschaftlichen Krise Ihres (ehemaligen) Vertragsparters.
1. Wenn Sie in der Krise stecken, prüfen wir ob wir Ihr Unternehmen sanieren können.
- Welche Gestaltungen sind möglich, um Ihr Unternehmen aus der Krise zu befreien?
- Brauchen Sie einen Kredit? Hilft Ihnen ein solcher überhaupt oder verschlechtert er Ihre wirtschaftliche Situation?
- Kann Ihnen Kurzarbeit helfen? Dann stellen wir gerne für Sie einen entsprechenden Antrag.
- Eine Steuerstundung könnte Ihnen helfen? Gerne beantragen wir diese für Sie.
- Könnte eine Einigung mit Ihren Gläubigern gefunden werden?
- Oder sollte lieber ein Insolvenzantrag gestellt werden? Muss vielleicht sogar schon ein Insolvenzantrag gestellt werden?
- Liegt Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vor? Wir prüfen dies gerne für Sie.
- Welche Auswirkungen hätte ein Insolvenzantrag? Gerne beraten wir Sie.
2. Wenn Ihr (ehemaliger) Vertragspartner insolvent ist, droht Ihnen u.U. eine Insolvenzanfechtung. Wir verteidigen Sie gegen eine solche.
Es macht im Vorfeld es Sinn, gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die Prozesse so zu optimieren, dass eine Insolvenzanfechtung unwahrscheinlich wird. Gerne analysieren wir mit Ihnen Ihre Prozesse und gestalten diese um, um diesem Risiko für eine Vielzahl von potentiellen Fällen entgegenzuwirken.
Unsere Mission ist es, Sie zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.